HAUTE Mitgliedschaftsbestimmungen
Gesellschaft
HAUTE SA ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hünenberg und betreibt insbesondere einen Privatclub im Hochhaus zur Schanze, welcher nicht als Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB organisiert ist. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet HAUTE SA nach Massgabe der Clubregeln.
Clubregeln
Die Clubregeln bilden einen integrierenden Bestandteil der
vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbestimmungen. Sie sind für alle Mitglieder und deren Gäste verbindlich.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei HAUTE SA berechtigt das einzelne Mitglied und dessen Gäste nach Massgabe der konkreten Vereinbarung, der vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbestimmungen sowie der Clubregeln, die Räumlichkeiten, Infrastruktur und Dienstleistungen von HAUTE SA gegen Bezahlung zu benutzen. Obwohl ein enger persönlicher Kontakt gepflegt werden soll, ist der
Zugang nur durch Vorweisung der Mitgliederkarte möglich.
Konsumationen
Die Konsumationen sind in der Regel vor dem Verlassen der Räumlichkeiten zu bezahlen, vergleichbar mit einem
Restaurant. Handelt es sich beim Mitglied um eine juristische Person, so haftet diese in jedem Fall für die Konsumationen ihrer Mitarbeitenden und deren Gäste.


Mitgliedschaftsbeitrag
Die Einzelmitgliedschaft beträgt jährlich CHF 2’000.00 und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Für die Partnermitgliedschaft beträgt der Jahresbeitrag CHF 2’400.00, darin enthalten ist die Zweitkarte für Ehe- oder Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz. Die Firmenmitgliedschaft beträgt jährlich CHF 6’000.00 für fünf Personen und ist innerhalb der Firma übertragbar. Sie kann auf maximal acht Personen erweitert werden; jede weitere Person kostet zusätzlich CHF 1’200.00. Sie setzt einen Vertragspartner voraus, der die weiteren Personen nennt, die in der gleichen Firma tätig und
namentlich aufgeführt sind. Der Mitgliedschaftsbeitrag zuzüglich MWST wird jährlich im Voraus für das ganze Kalenderjahr durch die HAUTE SA in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen.
Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit und wird durch die Kündigung eines Mitglieds beendet. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens zwei Monate vor Beginn des neuen Kalenderjahres schriftlich bei HAUTE SA eintreffen; ohne rechtzeitige Kündigung wird die Mitgliedschaft automatisch erneuert. Abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich vorbehalten. HAUTE SA kann eine Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos oder auf einen bestimmten Termin kündigen. Die Rückzahlung eines pro rata Jahresbeitrags ist nur dann zu entrichten, wenn HAUTE SA die Mitgliedschaft vorzeitig kündigt.
Diskretion
HAUTE SA sichert den Mitgliedern zu, sämtliche erhaltenen personenbezogenen Daten, welche von HAUTE SA verarbeitet und gespeichert werden, vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder ihrerseitsverpflichten sich, Ereignisse in den Räumlichkeiten von HAUTE SA sowie Äusserungen von anderen Mitgliedern und deren Gästen ebenfalls diskret zu behandeln. Das Mitglied verpflichtet sich zudem, seine Gäste unter die gleiche Diskretionspflicht zu stellen. Diese gilt insbesondere für Personen, welche im Medienbereich tätig sind.
Haftung
Haftung. Bei der Erbringung von Dienstleistungen haftet HAUTE SA nur bei grober Fahrlässigkeit. HAUTE SA haftet weder für Schäden, welche durch Störung des Betriebs infolge höherer Gewalt eingetreten sind, noch für persönliche Gegenstände.
Anpassungen
HAUTE SA ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbestimmungen jeweils per 1. Januar eines Kalenderjahres
anzupassen. Die Änderungen müssen den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt werden, um bei Bedarf eine
fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die gleichen Vorgaben gelten auch für Anpassungen der Clubregeln.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist Zürich, es kommt das schweizerische
Recht zur Anwendung.


